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Partner Anmeldung

§ 01 Allgemeines
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm dient zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen über Internetseiten der Partner an die mobile&more gmbh . Der Partner erhält Provisionszahlungen, wenn aufgrund der Werbung auf der Seite des Partners die Seite der mobile&more gmbh aufgerufen wird und Waren oder Dienstleistungen erfolgreich bestellt und abgewickelt werden.

§ 02 Definition - Betreiber
Inhaber bzw. Betreibergesellschaft der Internet-Seite auf die über die Seite des Partners verwiesen wird und aufgrund des Zugriffs auf die Seite und durch erfolgreiche Bestellung von Waren und Dienstleistungen (Pay per Sale) auf seiner Seite gegenüber dem Partner zu Provisionszahlungen verpflichtet ist.

§ 03 Definition - Partner
Inhaber der Website auf der ein, oder mehrere Links auf die Seite(n) der mobile&more gmbh angebracht ist / sind und über den Zugriffe und erfolgreiche Bestellungen (Pay per Sale) auf die Seiten der mobile&more gmbh erfolgen.

§ 04 Geltungsbereich
Das mobile&more gmbh - Partnerprogramm ermöglicht dem Partner, sich als Werbeträger; d.h. zur Einblendung von Hyperlinks auf die Website der mobile&more gmbh zu registrieren.

Mit der Annahme der Anmeldung des Partners seitens der mobile&more gmbh akzeptiert der Partner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mobile&more gmbh

Durch die Annahme einer Registrierung des Partners seitens mobile&more gmbh zur Teilnahme am Partnerprogramm kommt zwischen dem Partner und mobile&more gmbh ein Vertrag zustande. Die mobile&more gmbh hat das Recht Verträge mit Partnern, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Andere als in deutscher und/oder englischer und/oder gesondert gekennzeichneter Sprache angebotene Websites sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Trotzdem erfolgte Anmeldungen werden von der mobile&more gmbh ohne besondere Nachricht abgelehnt, bzw. gelöscht.

§ 05 Regeln
Die mobile&more gmbh ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Ihn seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Die mobile & more gmbh gewährt dem Partner während der üblichen Geschäftszeiten (Mo - Fr von 10.00 bis 17.00 Uhr) telefonisch oder per Email technische Unterstützung zur Einbindung des Partnerprogramms.

Der Partner kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website ausschließlich einen von der mobile & more gmbh verfügbaren Hyperlink in Form eines Werbebanners oder eines Texthinweises auf die Website der mobile & more gmbh setzen. Auf die Art und die Platzierung dieses Links kann mobile & more gmbh nur durch besondere, schriftliche Vereinbarung mit dem Partner Einfluss nehmen.

Dem Partner ist bekannt, dass die mobile & more gmbh jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und der mobile & more gmbh erlischt dadurch. Der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens der mobile & more gmbh .

mobile & more gmbh behält sich das Recht vor, den Partner von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder wenn auf der(n) Seite(n) der Website(s) Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind.

§ 06. Vergütung I Vergütung für Pay - Per - Sale Programme
Vermittelte Transaktionen (Sales) werden entsprechend den Vorgaben der mobile & more gmbh durch Cookie oder Session-Tracking erfasst und im online System protokolliert. Entsprechend den Bedingungen der mobile & more gmbh werden Sales entweder sofort oder erst nach Freigabe von mobile & more gmbh provisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben und dem Konto der mobile & more gmbh belastet.

Im Rahmen von Programmen mit sofortiger Provisionierung bleibt der Firma das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen Bestellungen, Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.

§ 07 Vergütung II Pay-Per-Sale mit prozentualer Vergütung: Bei dieser Vergütungsart wird der Nettoverkaufswert für die Kalkulation der Provisionen zu Grunde gelegt.
Die mobile & more gmbh erstellt für den Partner eine Abrechnung. Der Partner kann in seinem Login jederzeit den Status von Provisionen überwachen. mobile & more gmbh wird die Vergütung spätestens am B. Tag nach der Anforderung der Provisionen an den Partner auszahlen, sofern die Vergütung des für den abzurechnenden Zeitraumes mindestens 25,00 EURO netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 EURO netto, ist eine Auszahlung nicht möglich. Für jede Auszahlung erstellt mobile & more gmbh eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Rechnung, die der Partner an die mobile & more gmbh stellt. Das mobile & more gmbh -Partner-Guthaben wird nicht verzinst.

Dem mobile & more gmbh -Partner steht ein Vergütungsanspruch gemäß dem von ihm mit mobile & more gmbh geschlossenen Vereinbarungen gegenüber der mobile & more gmbh zu. Eine Abgabe der Vergütungsansprüche an Dritte ist nicht möglich.

§ 07 Haftung
Die mobile & more gmbh haftet gegenüber ihren Partnern für die vom ihm zur Verfügung gestellte Werbung. Die mobile & more gmbh stellt Partner an seinem(n) Partnerprogramm(en) von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, der den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung der mobile & more gmbh gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. mobile & more gmbh haftet gegenüber dem Partner ausschließlich für einen eventuellen Schaden, welcher durch die Erstellung des Hyperlinks entsteht.

§ 08 Verfügbarkeit
Die mobile & more gmbh wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das System 24 Stunden am Tag Online verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit der mobile & more gmbh verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das System gleichwohl ausfallen, wird sich die mobile & more gmbh im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Der Partner erkennt an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen die mobile & more gmbh seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.

§ 09 Laufzeit 1 Kündigung
Der Vertrag zwischen der mobile & more gmbh und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für ein Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden. Die Zugangsdaten werden automatisch versendet. In Einzelfällen behält sich die mobile & more gmbh das Recht, Partner innerhalb von 2 Werktagen nachträglich, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mündlich oder schriftlich, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen unter Beachtung des Mindestauszahlungsbetrages zu zahlen. Hat ein Partner den Mindestbetrag nicht erreicht, verfallen die angesammelten Provisionen bei einer Kündigung durch den Partner.

Für den Fall, dass der Partner an mehr als einem Partnerprogramm der mobile & more gmbh teilnimmt, können diese Partnerschaften im Einzelfall jederzeit ohne Angaben von Gründen von allen Beteiligten beendet werden.

Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des gekündigten Partnerprogramms von seiner Website bzw. den Webseiten zu entfernen.

Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch wenn der Partner den jeweilige Hyperlink nicht von seiner Website bzw. den Webseiten entfernt hat.

§ 10 Änderungen der AGB
Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen angekündigt. Sie werden allen Beteiligten per Newsletter und über das System oder den Login - Bereich zugänglich gemacht.

Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Teilnahmebedingungen durch den Partner automatisch als angenommen.

§ 11 Datenschutz und Stillschweigen
Die mobile & more gmbh verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.

§ 12 Allgemeines
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. "NAME FIRMA" verweist möglicherweise in ihren Webseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt: Die mobile & more gmbh erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten und eingespielten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich die mobile & more gmbh ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf ihrer Website und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.

Teilnahmeberechtigt am Partnerprogramm sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Darmstadt

§ 13 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen jetzt oder später ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden.

§ 14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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