Das LG Düsseldorf hat heute im Sinne der Verbraucherzentrale
entschieden hat, dass Shopbetreiber den Seitenbesucher über die Weitergabe von
Daten über den "Gefällt mir-Button" vollumfänglich aufklären müssen. Die
Kernaussage lautet aber:
Die Integration des Like-Buttons verletze
Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers
ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, andere
Gerichte könnten eine andere Auffassung haben. Aber die Tendenz ist klar: die
Social Plugins sollen nicht als Datensammler für Facebook & CO. eingesetzt
werden.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie, ob Sie das Facebook Plugin für den "Like"-Button,
d.h. das vorgegebene Skript auf Ihren Webseiten integriert haben.Wenn das der Fall ist, dann entfernen Sie das Facebook
Plugin bitte umgehend! Eine reine Verlinkung auf Ihre Facebook Präsenz ist - auch
nach Auffassung der Verbraucherzentrale - unschädlich:
Geschrieben am 09.03.2017 um 19:12 Alle News/Infos anzeigen |