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Neue Informationspflichten für Webshops
ab Januar
2016 (Alternative Streitbeilegung)
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Online-Streitschlichtungsplattform (EU-Verordnung)
Neue Informationspflichten für Webshops ab Januar 2016 (Alternative
Streitbeilegung)
Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten ab dem 09.01.2016
umsetzen.
Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche
Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) haben Unternehmer, die
an Verbraucher verkaufen ab dem 9. Januar 2016 auf ihren Webshops (gilt auch für Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon etc.) einen
Link zur Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) aufzunehmen. Bei der
Online Streitbeilegungsplattform handelt es sich um eine Website, welche von der
Europäischen Kommission eingerichtet wird. Die Website befindet sich derzeit im
Aufbau und wird nicht mit 9.1.2016 verfügbar sein. Nach derzeitigen
Informationen der EU-Kommission wird die Plattform am 15.2.2016 freigeschaltet
sein
Achtung!!
Diese OS-Plattform wird wohl erst ab dem 15. Februar 2016 betriebsbereit sein.
Der Link auf die OS-Plattform wurde aber nun zur Verfügung gestellt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Form: Gemäß der ODR-Verordnung darf der Link nicht versteckt sein (z.B. im
Impressum oder in den AGB), sondern muss für Verbraucher leicht auffindbar sein.
Sie sollten den Zugang daher direkt auf der Startseite bzw. der
Plattformverkaufsseite einrichten (z.B. durch einen Button/Link:
Online-Streitschlichtungsplattform).
Weiterhin haben Unternehmer gemäß der ODR-Verordnung ihre E-Mail-Adressen
anzugeben. Die E-Mail Adresse befindet sich meist schon im Impressum. Wir
empfehlen aber, die E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden unmittelbar bei
dem Link auf die OS-Plattform anzugeben.
WICHTIG! Weitere Informationspflichten bestehen für Händler aktuell nicht! Ihre
Rechtsdokumente (AGB oder Impressum) müssen Sie jetzt NICHT neu erstellen,
sondern erst in 2017!
Hintergrund zur OS-Plattform:
Es handelt sich um ein standardisiertes Beschwerdeformular für Verbraucher in
allen Amtssprachen der EU. Diese Beschwerden werden dann an das jeweilige
Unternehmen weitergeleitet. Die Teilnahme ist für Verbraucher kostenfrei und
freiwillig, für Unternehmer nur freiwillig. Eine zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle versucht dann außergerichtlich eine Lösung zu
finden. Die zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle müssen allerdings in
Deutschland noch eingerichtet werden.
Grund: Die einschlägige ODR-Verordnung besagt, dass Unternehmer ihre
Informationspflichten möglichst gebündelt veröffentlichen sollen. Da es in
Deutschland noch gar keine Verbraucherschlichtungsstelle gibt, an denen Sie sich
beteiligen können, ist eine gebündelte Information voraussichtlich erst im Jahr
2017 möglich.
Was bedeutet gebündelte Information?
Das noch nicht in Kraft getretene deutsche Verbraucherstreitschlichtungsgesetz
wird Händler erst ab 2017 dazu verpflichten, den Verbraucher leicht zugänglich,
klar und verständlich weitere INFORMATIONEN zugänglich zu machen:
· Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
· eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Erst der Link auf die OS- Plattform UND die weiteren Informationen ab 2017
ERGEBEN die gebündelten Informationen.
weiterführender Link : http://www.janolaw.de/
Geschrieben am 01.01.2016 um 15:56 Alle News/Infos anzeigen |