Die neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt am 13.06.2014 in Kraft. Das
europaweite einheitliche Widerrufsrecht tritt ohne Übergangsfrist in
Kraft.
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus erläutert, was sich durch die Einführung
einer einheitlichen Widerrufsbelehrung ändert und welche Auswirkung dies
beispielsweise auf die Rücksendekosten hat.
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13.6.2014 in Kraft. Dann sollen mit Hilfe einer einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten
die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der
grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.
Im Detail heißt das für Online-Händler, dass es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen und kein Rückgaberecht mehr gibt.
Der Widerruf durch Kunden muss ausdrücklich erklärt werden, d.h. die
kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zukünftig nicht aus. Für die
Erklärung des Widerrufs kann der Kunde dann das sog. "Muster-Widerrufsformular" verwenden, das der Händler ihm zur Verfügung stellen muss.
Auch die Rückerstattung des Kaufpreises muss spätestens nach 14
Tagen erfolgen, dabei muss der Händler die Zahlungsweise nutzen, mit der
der Kaufpreis entrichtet worden ist. Abweichend von dieser Regelung
kann der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch davon abhängig
machen, dass er die Ware zurückerhalten hat oder seitens des Käufers ein
Versandnachweis vorliegt.
Neu sind auch weitere Ausschlussgründe im Widerrufsrecht wie z.B.
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet
sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei
Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach
Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von
Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen
Einfluss hat.
Rücksendekosten
Ein großer Vorteil für deutsche Onlinehändler wird der Wegfall der 40 Euro-Regel
sein. Nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts können Händler
künftig die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten -
unabhängig vom Warenpreis - auf den Verbraucher abwälzen.
Die Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware (z.B. Lieferung
erfolgte durch eine Spedition) bei der der Endverbraucher die
Rücksendekosten zukünftig übernehmen muss.
Geschrieben am 18.04.2014 um 08:36 Alle News/Infos anzeigen |