§ 01 Allgemeines
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm
dient zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen über Internetseiten der
Partner an die mobile&more gmbh . Der Partner erhält Provisionszahlungen, wenn
aufgrund der Werbung auf der Seite des Partners die Seite der mobile&more gmbh
aufgerufen wird und Waren oder Dienstleistungen erfolgreich bestellt und
abgewickelt werden.
§ 02 Definition - Betreiber
Inhaber bzw. Betreibergesellschaft der Internet-Seite auf die über die Seite
des Partners verwiesen wird und aufgrund des Zugriffs auf die Seite und durch
erfolgreiche Bestellung von Waren und Dienstleistungen (Pay per Sale) auf seiner
Seite gegenüber dem Partner zu Provisionszahlungen verpflichtet ist.
§ 03 Definition - Partner
Inhaber der Website auf der ein, oder mehrere Links auf die Seite(n) der
mobile&more gmbh angebracht ist / sind und über den Zugriffe und erfolgreiche
Bestellungen (Pay per Sale) auf die Seiten der mobile&more gmbh erfolgen.
§ 04 Geltungsbereich
Das mobile&more gmbh - Partnerprogramm ermöglicht dem Partner, sich als
Werbeträger; d.h. zur Einblendung von Hyperlinks auf die Website der mobile&more
gmbh zu registrieren.
Mit der Annahme der Anmeldung des Partners
seitens der mobile&more gmbh akzeptiert der Partner die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der mobile&more gmbh
Durch die Annahme einer Registrierung des
Partners seitens mobile&more gmbh zur Teilnahme am Partnerprogramm kommt
zwischen dem Partner und mobile&more gmbh ein Vertrag zustande. Die mobile&more
gmbh hat das Recht Verträge mit Partnern, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Andere als in deutscher und/oder
englischer und/oder gesondert gekennzeichneter Sprache angebotene Websites sind
von der Teilnahme ausgeschlossen. Trotzdem erfolgte Anmeldungen werden von der
mobile&more gmbh ohne besondere Nachricht abgelehnt, bzw. gelöscht.
§ 05 Regeln
Die mobile&more gmbh ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des
Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Ein Anspruch gegen Ihn seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Die mobile
& more gmbh gewährt dem Partner während der üblichen Geschäftszeiten (Mo - Fr
von 10.00 bis 17.00 Uhr) telefonisch oder per Email technische Unterstützung zur
Einbindung des Partnerprogramms.
Der Partner kann in beliebiger Anzahl an
jeder beliebigen Stelle seiner Website ausschließlich einen von der mobile &
more gmbh verfügbaren Hyperlink in Form eines Werbebanners oder eines
Texthinweises auf die Website der mobile & more gmbh setzen. Auf die Art und die
Platzierung dieses Links kann mobile & more gmbh nur durch besondere,
schriftliche Vereinbarung mit dem Partner Einfluss nehmen.
Dem Partner ist bekannt, dass die mobile &
more gmbh jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu
seiner Website zu widersprechen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und
der mobile & more gmbh erlischt dadurch. Der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt
keine weiteren Vergütungen mehr seitens der mobile & more gmbh .
mobile & more gmbh behält sich das Recht
vor, den Partner von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt
insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder wenn auf der(n) Seite(n) der
Website(s) Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende
Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion,
Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder
Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind.
§ 06. Vergütung I Vergütung für Pay
- Per - Sale Programme
Vermittelte Transaktionen (Sales) werden entsprechend den Vorgaben der mobile &
more gmbh durch Cookie oder Session-Tracking erfasst und im online System
protokolliert. Entsprechend den Bedingungen der mobile & more gmbh werden Sales
entweder sofort oder erst nach Freigabe von mobile & more gmbh provisioniert.
Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des
Partners gutgeschrieben und dem Konto der mobile & more gmbh belastet.
Im Rahmen von Programmen mit sofortiger
Provisionierung bleibt der Firma das Recht vorbehalten, im Falle von falschen,
geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen Bestellungen,
Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu
korrigieren bzw. komplett zu stornieren.
§ 07 Vergütung II Pay-Per-Sale mit
prozentualer Vergütung: Bei dieser Vergütungsart wird der Nettoverkaufswert für
die Kalkulation der Provisionen zu Grunde gelegt.
Die mobile & more gmbh erstellt für den Partner eine Abrechnung. Der Partner
kann in seinem Login jederzeit den Status von Provisionen überwachen. mobile &
more gmbh wird die Vergütung spätestens am B. Tag nach der Anforderung der
Provisionen an den Partner auszahlen, sofern die Vergütung des für den
abzurechnenden Zeitraumes mindestens 25,00 EURO netto beträgt. Beträgt sie
weniger als 25,00 EURO netto, ist eine Auszahlung nicht möglich. Für jede
Auszahlung erstellt mobile & more gmbh eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung
entsprechende Rechnung, die der Partner an die mobile & more gmbh stellt. Das
mobile & more gmbh -Partner-Guthaben wird nicht verzinst.
Dem mobile & more gmbh -Partner steht ein
Vergütungsanspruch gemäß dem von ihm mit mobile & more gmbh geschlossenen
Vereinbarungen gegenüber der mobile & more gmbh zu. Eine Abgabe der
Vergütungsansprüche an Dritte ist nicht möglich.
§ 07 Haftung
Die mobile & more gmbh haftet gegenüber ihren Partnern für die vom ihm zur
Verfügung gestellte Werbung. Die mobile & more gmbh stellt Partner an seinem(n)
Partnerprogramm(en) von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen
und jedweden Kosten frei, der den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch
gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung der mobile & more
gmbh gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere
Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. mobile & more gmbh haftet gegenüber dem
Partner ausschließlich für einen eventuellen Schaden, welcher durch die
Erstellung des Hyperlinks entsteht.
§ 08 Verfügbarkeit
Die mobile & more gmbh wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand
betreiben um zu gewährleisten, dass das System 24 Stunden am Tag Online
verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für
erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit der
mobile & more gmbh verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das System
gleichwohl ausfallen, wird sich die mobile & more gmbh im Rahmen seiner
Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Der Partner
erkennt an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom
System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen die
mobile & more gmbh seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
§ 09 Laufzeit 1 Kündigung
Der Vertrag zwischen der mobile & more gmbh und dem Partner beginnt, wenn
die Bewerbung des Partners für ein Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem
Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden. Die
Zugangsdaten werden automatisch versendet. In Einzelfällen behält sich die
mobile & more gmbh das Recht, Partner innerhalb von 2 Werktagen nachträglich,
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten
jederzeit mündlich oder schriftlich, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden
Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende
Vergütungen und Provisionen unter Beachtung des Mindestauszahlungsbetrages zu
zahlen. Hat ein Partner den Mindestbetrag nicht erreicht, verfallen die
angesammelten Provisionen bei einer Kündigung durch den Partner.
Für den Fall, dass der Partner an mehr als
einem Partnerprogramm der mobile & more gmbh teilnimmt, können diese
Partnerschaften im Einzelfall jederzeit ohne Angaben von Gründen von allen
Beteiligten beendet werden.
Der Partner ist verpflichtet, nach
erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des gekündigten Partnerprogramms von
seiner Website bzw. den Webseiten zu entfernen.
Ab Wirksamkeit der Kündigung werden
keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch wenn der Partner den jeweilige
Hyperlink nicht von seiner Website bzw. den Webseiten entfernt hat.
§ 10 Änderungen der AGB
Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter
Einhaltung einer Frist von 14 Tagen angekündigt. Sie werden allen Beteiligten
per Newsletter und über das System oder den Login - Bereich zugänglich gemacht.
Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher
Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen
Teilnahmebedingungen durch den Partner automatisch als angenommen.
§ 11 Datenschutz und Stillschweigen
Die mobile & more gmbh verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG)
und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls
künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der
Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
§ 12 Allgemeines
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass
sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
"NAME FIRMA" verweist möglicherweise in ihren Webseiten mit Links zu anderen
Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt: Die mobile & more gmbh erklärt
ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
gelinkten und eingespielten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich die
mobile & more gmbh ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
ihrer Website und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt
für alle Seiten, zu denen Links führen.
Teilnahmeberechtigt am Partnerprogramm
sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Darmstadt
§ 13 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen jetzt oder später
ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung
gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien gewollt haben würden.
§ 14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.