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Einwilligungsanforderungen (Datenschutz)

Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:

- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)

- die Einwilligung muss protokolliert werden

- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können

Unsere Empfehlung:

Bringen Sie Ihr Storedit Shop oder CMS System auf die aktuelle Version 3.67. Die Maßgaben des OLG Köln sind in dieser Version umgesetzt.

Falls Sie Ihr Storedit System nicht updaten möchten, hat Ihr Shopsystem diese Einwilligungsprozess nicht.  Vorsicht! Es besteht dann eine erhöhte Abmahngefahr! Sie sollten den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren oder den Kontaktlink mittels mailto: einrichten. Es würde sich dann zur Kontaktaufnahme eine normale eMail beim Benutzer öffnen und es wäre somit gar keine Bestätigung der Datenschutzerklärung notwendig.





Geschrieben am 31.07.2017 um 17:59
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