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Neue Informationspflichten für Webshops

 

Neue Informationspflichten für Webshops
ab Januar 2016 (Alternative Streitbeilegung)

Online-Streitschlichtungsplattform (EU-Verordnung)

Neue Informationspflichten für Webshops ab Januar 2016 (Alternative Streitbeilegung)
Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten ab dem 09.01.2016 umsetzen.

Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) haben Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen ab dem 9. Januar 2016 auf  ihren Webshops (gilt auch für Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon etc.) einen Link zur Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) aufzunehmen. Bei der Online Streitbeilegungsplattform handelt es sich um eine Website, welche von der Europäischen Kommission eingerichtet wird. Die Website befindet sich derzeit im Aufbau und wird nicht mit 9.1.2016 verfügbar sein. Nach derzeitigen Informationen der EU-Kommission wird die Plattform am 15.2.2016 freigeschaltet sein

Achtung!!
Diese OS-Plattform wird wohl erst ab dem 15. Februar 2016 betriebsbereit sein. Der Link auf die OS-Plattform wurde aber nun zur Verfügung gestellt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Form: Gemäß der ODR-Verordnung darf der Link nicht versteckt sein (z.B. im Impressum oder in den AGB), sondern muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Sie sollten den Zugang daher direkt auf der Startseite bzw. der Plattformverkaufsseite einrichten (z.B. durch einen Button/Link: Online-Streitschlichtungsplattform).

Weiterhin haben Unternehmer gemäß der ODR-Verordnung ihre E-Mail-Adressen anzugeben. Die E-Mail Adresse befindet sich meist schon im Impressum. Wir empfehlen aber, die E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden unmittelbar bei dem Link auf die OS-Plattform anzugeben.

WICHTIG! Weitere Informationspflichten bestehen für Händler aktuell nicht! Ihre Rechtsdokumente (AGB oder Impressum) müssen Sie jetzt NICHT neu erstellen, sondern erst in 2017!

Hintergrund zur OS-Plattform:
Es handelt sich um ein standardisiertes Beschwerdeformular für Verbraucher in allen Amtssprachen der EU. Diese Beschwerden werden dann an das jeweilige Unternehmen weitergeleitet. Die Teilnahme ist für Verbraucher kostenfrei und freiwillig, für Unternehmer nur freiwillig. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle versucht dann außergerichtlich eine Lösung zu finden. Die zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle müssen allerdings in Deutschland noch eingerichtet werden.

Grund: Die einschlägige ODR-Verordnung besagt, dass Unternehmer ihre Informationspflichten möglichst gebündelt veröffentlichen sollen. Da es in Deutschland noch gar keine Verbraucherschlichtungsstelle gibt, an denen Sie sich beteiligen können, ist eine gebündelte Information voraussichtlich erst im Jahr 2017 möglich.

Was bedeutet gebündelte Information?
Das noch nicht in Kraft getretene deutsche Verbraucherstreitschlichtungsgesetz wird Händler erst ab 2017 dazu verpflichten, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich weitere INFORMATIONEN zugänglich zu machen:

· Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
· eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

Erst der Link auf die OS- Plattform UND die weiteren Informationen ab 2017 ERGEBEN die gebündelten Informationen.
weiterführender Link : http://www.janolaw.de/





Geschrieben am 01.01.2016 um 15:56
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