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Neue Widerrufsbelehrung 2014

Die neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt am 13.06.2014 in Kraft. Das europaweite einheitliche Widerrufsrecht tritt ohne Übergangsfrist in Kraft. Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus erläutert, was sich durch die Einführung einer einheitlichen Widerrufsbelehrung ändert und welche Auswirkung dies beispielsweise auf die Rücksendekosten hat.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13.6.2014 in Kraft. Dann sollen mit Hilfe einer einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.

Im Detail heißt das für Online-Händler, dass es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen und kein Rückgaberecht mehr gibt.
Der Widerruf durch Kunden muss ausdrücklich erklärt werden, d.h. die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zukünftig nicht aus. Für die Erklärung des Widerrufs kann der Kunde dann das sog. "Muster-Widerrufsformular" verwenden, das der Händler ihm zur Verfügung stellen muss.

Auch die Rückerstattung des Kaufpreises muss spätestens nach 14 Tagen erfolgen, dabei muss der Händler die Zahlungsweise nutzen, mit der der Kaufpreis entrichtet worden ist. Abweichend von dieser Regelung kann der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch davon abhängig machen, dass er die Ware zurückerhalten hat oder seitens des Käufers ein Versandnachweis vorliegt.

Neu sind auch weitere Ausschlussgründe im Widerrufsrecht wie z.B.





Geschrieben am 18.04.2014 um 08:36
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